Persönlicher Besuch beim Passamt ist nicht möglich
Seit Mai 2022 betreue ich eine 63jährige Klientin, deren Personalausweis bereits seit 2016 abgelaufen ist. Sie ist momentan ans Bett gefesselt und kann das Passamt somit nicht persönlich aufsuchen.
Da in Deutschland die Ausweispflicht besteht und beispielsweise für die Eröffnung eines Girokontos ebenfalls ein aktuelles Ausweisdokument benötigt wird, besteht Handlungsbedarf.
Eine Option: Von der Ausweispflicht befreien lassen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen von der Ausweispflicht befreit werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat schreibt dazu:
Die Voraussetzungen sind sehr individuell und können nicht pauschal beantwortet werden. Die nachfolgende Aufzählung ist daher weder vollständig, noch führen die dort genannten Tatbestände automatisch zu einer Ausweispflichtbefreiung. Es handelt sich lediglich um mögliche Indizien:
- Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Betreute lebt zwar derzeit in einem Seniorenheim. Da jedoch die Hoffnung besteht, dass sich ihr Gesundheitszustand verbessert und sie mit ihren 63 Jahren wieder in eine eigene Wohnung ziehen kann, ist die Ausweispflichtbefreiung in diesem Fall keine Option.
Warum kann nur ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden?
An der Unterschrift liegt es nicht. Denn Vollzugsbeamte besuchen die Klientin im Seniorenheim und holen die notwendige Unterschrift auf diesem Weg ein.
Auch das benötigte biometrische Lichtbild ist nicht der Show-Killer für die Beantragung eines normalen Personalausweises. Mit einer kostenlosen Passbild-App und Bildausdruck im Drogeriemarkt war die Sache schnell und günstig erledigt. Einfacher wäre natürlich die Beauftragung eines Fotografen gewesen, doch die 60 Euro konnten der von Grundsicherung lebenden Betreuten erspart bleiben.
Der Fingerabdruck ist das Problem! Seit 2. August 2021 ist die Abgabe des Fingerabdrucks bei einer Beantragung des Personalausweises Pflicht. Der Fingerabdruckscanner kann aber mobil (noch) nicht genutzt werden.
Ich bin nun zwar keine IT-Fachfrau. Doch wenn Smartphones eine Touch-ID haben, dürfte doch die mobile Nutzung deines Fingerabdruckscanners nicht so schwierig sein. An der Größe jedenfalls dürfte es nicht liegen. Ist ja nur so groß wie ein Spitzer mit Gehäuse.
Wie ist Ihre Meinung dazu? Ich freue mich über einen Kommentar 🙂